Anmeldung zur Schule: Gemeinde Frickingen

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Anmeldung zur Schule

Hauptbereich

Anmeldung der Schulanfänger für das kommende Schuljahr

  • Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. (SchG § 73)
  • Erziehungsberechtigte können auch Kinder anmelden, die zwischen dem 1. Oktober des laufenden Kalenderjahres und dem 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden.
    Bei Bedarf bieten wir Ihnen einen Gesprächstermin an, den Sie telefonisch mit uns vereinbaren können (Tel. 07554 8520).
  • Anmeldepflichtig sind auch alle Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt wurden.
  • Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten um 1 Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beibeziehung des Gesundheitsamtes.
  • Zur Anmeldung in der Grundschule Frickingen kommen Sie bitte mit Ihrem Kind vorbei und bringen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit.